Ab Montag, 21.6., entfällt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Freien und in den Unterrichtsräumen. Außerhalb der Unterrichtsräume bleibt die Maskenpflicht im Schulgebäude (z.B. Gänge, Toiletten, Aufenthaltsbereiche) jedoch bestehen.
Die Testpflicht, die bestehenden Hygienevorgaben und die Vorgaben zum Lüften der Unterrichtsräume bestehen weiterhin.
Diese Neuregelung gilt, solange die Inzidenz im Neckar-Odenwald-Kreis unter 35 liegt und es keinen Coronafall in der Schule gibt.
Aufgrund der günstigen Infektionsentwicklung in den Pfingstferien findet nach den Pfingstferien wieder der schulische Regelbetrieb allerdings noch unter Pandemiebedingungen statt. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler wieder nach ihrem ursprünglichen Stundenplan, den sie am 1. Schultag erhalten haben, unterrichtet werden. Allerdings bleibt die Maskenpflicht und auch die Pflicht zur wöchentlich zweimaligen Durchführung eines Selbsttests in der Schule bestehen. Auch die Nachmittagsbetreuung findet für die angemeldeten Schülerinnen und Schüler in der gewohnten Zeit von 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr statt.
Die Hausaufgabenbetreuung findet ab Montag, 07.06., für angemeldete Schülerinnen und Schüler in gewohnter Weise statt. Sie umfasst den Zeitraum von 13.00 Uhr – 14.30 Uhr.
Ein negativer Corona-Test ist weiterhin Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht in der Schule.
Es gibt zwei Möglichkeiten, ein solches negatives Testergebnis zu erhalten:
Durch die Teilnahme am Selbsttest in der Schule. Zur Teilnahme an diesem Selbsttest müssen die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis erklären.
Durch die Vorlage einer Bescheinigung eines anderen Anbieters (Arzt, Testzentrum, Apotheke) über ein negatives Testergebnis eines Schnelltests (max. 48 Stunden alt zum Zeitpunkt des Tests in der Schule)
Testungen im häuslichen Bereich reichen in weiterführenden Schulen Baden-Württembergs weiterhin nicht aus.
Große Freude an der Auerberg-Werkrealschule in Walldürn: endlich ist wieder eine Konrektorin da! Dass es auch in schwierigen Zeiten gute Nachrichten gibt, das erfuhr die Schulgemeinschaft der Auerberg-Werkrealschule in dieser Woche: Lehrerin Elvira Monsch wurde von Schulrätin Katja Meiser durch Übergabe der Ernennungsurkunde in ihr neues Amt eingeführt.
Elvira Monsch ist seit 2011 Lehrerin an der Auerberg-Werkrealschule und wird schon seit langem von der ganzen Schulgemeinschaft als engagierte Lehrerin geschätzt, die mit Geschick und großem Einsatz die Schule mitgestaltet. Sowohl im Bereich der allgemeinen Schulentwicklung als auch insbesondere im Bereich der beruflichen Orientierung der Schülerinnen und Schüler setzt sie nachhaltige Akzente. So ist sie verantwortlich für den Kontakt zwischen der Schule und Betrieben, koordiniert die unterschiedlichen Bildungspartnerschaften der Schule und gestaltet erfolgreich verschiedene Angebote im Bereich der beruflichen Bildung, einem wichtigen Profilbereich der Werkrealschule.
Elvira Monsch wurde in Kasachstan geboren und schloss zunächst in Karaganda ein Lehramtsstudium im Fach Mathematik ab. Nach der Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland absolvierte sie eine Umschulung zur Industriekauffrau bei der Fa. Reum in Hardheim. Parallel dazu unterstützte sie beim Kolpingbildungswerk in Abend- und Wochenendkursen Auszubildende in ihrer theoretischen Ausbildung. Anschließend arbeitete sie als sozialpädagogische Fachkraft in der Schule am Limes in Osterburken und in der Astrid-Lindgren-Förderschule in Bofsheim. Parallel dazu nahm sie nochmals ein Lehramtsstudium in Ludwigsburg mit den Fächern Mathematik, Gemeinschaftskunde und Wirtschaftslehre auf. Nach dem zweiten Staatsexamen wurde sie im Schuldienst zunächst für 3 Jahre in der Auguste-Pattberg-Schule in Neckarelz eingesetzt, bevor sie auf eigenen Wunsch an die Auerberg-Werkrealschule versetzt wurde. Sie lebt mit ihrer Familie in Buchen.
Das Kollegium der Auerberg-Werkrealschule hat seine Anerkennung und seine Freude über die Ernennung mit einem großen Blumenstrauß zum Ausdruck gebracht. Eine gebührende Feier wird zu gegebener Zeit nachgeholt werden.
In normalen Zeiten werden Motto-Tage nur in der Fastnachtswoche durchgeführt. Aber in diesen verrückten Zeiten haben sich unsere Zehntklässler dazu entschlossen, trotz Coronavirus und nahenden Abschlussprüfungen ein wenig Spaß in der Schule zu haben. Das Ergebnis sieht man hier:
Schick
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Ein negativer Corona-Test ist Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht in der Schule.
Es gibt zwei Möglichkeiten, ein solches negatives Testergebnis zu erhalten:
Durch die Teilnahme am Selbsttest in der Schule
Durch die Vorlage einer Bescheinigung eines anderen Anbieters (Arzt, Testzentrum, Apotheke) über ein negatives Testergebnis eines Schnelltests (max. 48 Stunden alt zum Zeitpunkt des Tests in der Schule)
Testungen im häuslichen Bereich reichen in weiterführenden Schulen Baden-Württembergs nicht aus.
Eltern, die die beiden oben genannten Varianten ausschließen und deshalb z.B. keine Einwilligung zur Durchführung eines schulischen Selbsttests erteilen, dürfen ihr Kind nicht zum Unterricht in die Schule schicken. Die Schülerinnen und Schüler, die nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen können, weil kein negatives Testergebnis vorliegt, werden versorgt wie Kinder, die aufgrund von Krankheit nicht am Unterricht teilnehmen können. Das heißt, sie informieren sich mithilfe von Mitschülerinnen und Mitschülern oder über die Nachfrage bei Lehrkräften mittels der Threema-App über die Inhalte des Unterrichts in der Schule. Die Lehrkräfte unterstützen dies, so gut es geht. Allerdings muss allen Beteiligten klar sein, dass die Lehrkräfte bereits zwei Gruppen parallel betreuen, nämlich die Schülerinnen und Schüler im schulischen Unterricht und die zweite Hälfte der Klasse, die zu Hause lernt. Außerdem erhalten diese Schülerinnen und Schüler wöchentlich die gleichen Lernpakete wie die Schülerinnen und Schüler, die für eine Woche zu Hause lernen. Diese Lernpakete können jeweils ab Montag im Sekretariat der Schule abgeholt und jeweils am darauffolgenden Montag wieder abgeben werden. Diese Lernpaketregelung gilt nicht für Schülerinnen und Schüler der Klasse 6, die durchgängig in der Schule unterrichtet wird. Hier sind individuelle Absprachen mit den Lehrkräften über die Weitergabe von Materialien nötig.
Die Lernzeit am Nachmittag zwischen 13.00 Uhr und 14.30 Uhr findet für die angemeldeten Schülerinnen und Schüler, die am Morgen in der Schule unterrichtet wurden, statt.
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Nach den Osterferien starten an der Schule regelmäßige Selbsttests für alle. In der Woche vom 12.04. bis 16.04. sind diese Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen 9 und 10, die in der Schule Unterricht haben, noch freiwillig. Falls ab Montag, 19.04., auch die anderen Klassen voraussichtlich im Wechselunterricht (Organisation wird noch bekannt gegeben) wieder in der Schule unterrichtet werden, gilt in Landkreisen, in denen die 7-Tages-Inzidenz von 100 überschritten ist, eine Testpflicht. Das heißt, ein negatives Testergebnis ist dann Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht in der Schule und an der Notbetreuung. Über den Ablauf dieser Selbsttests informiert ein Elternschreiben, das den Lernpaketen, die die Fünft- bis Achtklässler am Montag, 12.04., in der Schule abholen, beiliegt. Außerdem enthalten diese Lernpakete eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur Teilnahme an den Selbsttests. Diese Einverständniserklärung ist ausgefüllt und unterschrieben bei der Rückgabe der Lernpakete am Freitag, 16.04., im Schulsekretariat abzugeben.
Information Corona-Selbsttests in der Schule
Einverständniserklärung zur Durchführung von Corona-Selbsttests in der Schule
Video zur Durchführung eines Selbsttestes
Jede/r Schüler/in unserer Schule hat die Möglichkeit, im Walldürner Kommunalen Testzentrum („Haus der offenen Tür“, Schachleiterstr. 27 e) einen Schnelltest durchführen zu lassen. Die Öffnungszeiten sind montags und mittwochs von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und dienstags und donnerstags von 18.00 Uhr – 21.00 Uhr.
Die Ausgabe der Lernmaterialien erfolgt teilweise digital, z.B. über Threema, und über Lernpakete.
Für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5, 7, 8a und 8b, die sich in der Woche vom 19.04. - 23.04. im Fernunterricht befinden (s. Stundenpläne unter "Organisation des Schulbetriebs ab dem 19.04."), erfolgt die 1. Ausgabe der Lernpakete für die Woche vom 19.04. - 23.04., am Freitag, den 16.04., ab 7.45 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt sollen auch die Einverständniserklärungen zur Teilnahme an der Corona-Selbsttestung im Sekretariat abgegeben werden. Die Rückgabe derLernpakete erfolgt am Montag, 26.04., im Unterricht. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Ausgabe und die Rückgabe der Lernpakete jeweils im Unterricht.
Rückfragen zu den Lernmaterialien können mit der Fachlehrkraft über Threema besprochen werden.
Es besteht auch ab dem 19.04. die Möglichkeit der Notbetreuung von Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 7. Diese Möglichkeit soll aber „ausschließlich dann in Anspruch genommen werden, wenn dies zwingend erforderlich ist, d.h. eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann.“ (Zitat aus dem Schreiben des Kultusministeriums vom 06.01.21).
Schülerinnen und Schüler aus den Klassenstufen 5 - 7, die ab dem 19.04. die Möglichkeit der Notbetreuung wahrnehmen wollen, melden sich am Montag, 19.04., um 7.45 Uhr im Rektorat der Schule. Die Notbetreuung umfasst täglich den Zeitraum von 7.45 Uhr - 14.30 Uhr.
Aufgrund der wieder steigenden Infektionszahlen hat das Kultusministerium mit Schreiben vom 26.02. die Durchführung von Betriebspraktika zum jetzigen Zeitpunkt untersagt. Damit kann das Betriebspraktikum der 8. Klassen nicht, wie vorgesehen, vom 15.03. – 26.03. stattfinden. Falls die Infektionszahlen es zulassen, wird in der letzten ganzen Schulwoche vor den Sommerferien, 19.07. – 23.07., ein einwöchiges Betriebspraktikum der 8. Klassen stattfinden. Wir bitten darum, die Praktikumsbetriebe entsprechend zu informieren und dabei bereits anzufragen, ob ein Praktikum vom 19.07. – 23.07. möglich wäre.
Stand: 21.10.2020
Wichtigste Änderung: Solange Personen sich außerhalb der Gebäude aufhalten (vor Unterrichtsbeginn, nach Unterrichtsschluss, in Kl. Pausen, in der Gr. Pause, in der Mittagspause, auf dem Weg zur Nibelungenhalle bzw. zur Bushaltestelle) und den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, können Sie die Maske abnehmen.
Download
Hier finden Sie Hinweise des Kultusministeriums zur Frage „Wann muss Ihr Kind zu Hause bleiben?“
Um Threema Work installieren zu können, muss man es im Playstore / Appstore herunterladen. Hier sind die QR-Codes und Links zu den Apps:
Wenn du eine Smartphone mit Android hast, verwende diesen QR-Code oder Link:
Wenn du ein Smartphone mit iOS (iPhone) hast, verwende diesen QR-Code oder Link:
Durch die Corona-Krise hat sich im Schulleben einiges geändert.
- Verhalten in der Schule
- Stundenpläne
- Infos zu Prüfungen
- Termine
- Infos zur Schulsozialarbeit
- und vieles mehr
findet man auf dieser Seite:
Ziel allen schulischen Bemühens an der Auerberg-Werkrealschule ist es, die Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler zu bewahren und zu stärken. Um dieses Ziel zu erreichen, versuchen wir, unsere Schule als einen Ort zu gestalten, an dem die Schülerinnen und Schüler
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