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Durchführung von Corona-Selbsttest in der Schule

Nach den Osterferien starten an der Schule regelmäßige Selbsttests für alle. In der Woche vom 12.04. bis 16.04. sind diese Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen 9 und 10, die in der Schule Unterricht haben, noch freiwillig. Falls ab Montag, 19.04., auch die anderen Klassen voraussichtlich im Wechselunterricht (Organisation wird noch bekannt gegeben) wieder in der Schule unterrichtet werden, gilt in Landkreisen, in denen die 7-Tages-Inzidenz von 100 überschritten ist, eine Testpflicht. Das heißt, ein negatives Testergebnis ist dann Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht in der Schule und an der Notbetreuung. Über den Ablauf dieser Selbsttests informiert ein Elternschreiben, das den Lernpaketen, die die Fünft- bis Achtklässler am Montag, 12.04., in der Schule abholen, beiliegt. Außerdem enthalten diese Lernpakete eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur Teilnahme an den Selbsttests. Diese Einverständniserklärung ist ausgefüllt und unterschrieben bei der Rückgabe der Lernpakete am Freitag, 16.04., im Schulsekretariat abzugeben.

Information Corona-Selbsttests in der Schule

Einverständniserklärung zur Durchführung von Corona-Selbsttests in der Schule

Video zur Durchführung eines Selbsttestes

 

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