Ausleihe von Schülerbüchern
Die Kosten für sämtliche Lernmittel, soweit es sich nicht um Lernmittel von geringem Wert handelt, übernimmt die Gemeinde Walldürn. Entliehene Bücher sind also Eigentum der Gemeinde Walldürn und müssen von den Schülern eingebunden werden. Dabei ist zu beachten, dass die Innenseite des Buches nicht mit Tesafilm beklebt wird, da das Entfernen das Buch beschädigt. Am Ende des Schuljahres müssen alle nicht durchsichtigen Einbände entfernt werden.
Insgesamt gehen wir von einer mindestens vierjährigen Laufzeit unserer Bücher aus. Das heißt, ein Buch darf von seinem Entleiher im Jahr um ein Viertel „abgewirtschaftet“ werden. In jedem Buch befindet sich ein Stempel, in dem u.a. der Zustand des Buches benotet wird: die Note 1 erhält ein neues Buch, ein abgewirtschaftetes Buch erhält die Note 5.
Kommen am Schuljahresende die den Zustand des Buches beurteilenden Lehrer zum Ergebnis, dass das Buch unsachgemäß behandelt worden ist, steigt die Ziffer um mehr als eine Stufe (z.B. von Note 1 auf Note 3). Das hat zur Folge, dass die Erziehungsberechtigten für den Schaden aufkommen müssen.
Mit dem Schulträger, der Gemeinde Walldürn, wurden dabei folgende Regelungen abgesprochen:
• Ansteigen der Zustandsziffer um 2 Stufen: Schüler zahlt 25 % des Buchpreises
• Ansteigen der Zustandsziffer um 3 Stufen: Schüler zahlt 50 % des Buchpreises
• Ansteigen der Zustandsziffer um 4 Stufen: Schüler zahlt 75 % des Buchpreises
• Gibt ein Schüler ein Buch nicht ab, zahlt er generell 75 % des Buchpreises
Mit der Unterschrift der Eltern neben der Zustandsziffer im Schulbuch, die vom Lehrer des vorherigen Schuljahres vergeben wurde, wird diese Einschätzung des Lehrers anerkannt. Diese bildet die Grundlage für die neue Einschätzung am Ende des aktuellen Schuljahres.