In der letzten Schulwoche vor den Weihnachtsferien findet regulärer Unterricht statt. Am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien, also am Mittwoch, dem 22.12., endet der Unterricht bereits um 11.15 Uhr. Die Busse für die Fahrschülerinnen und Fahrschüler stehen dann bereit.
Auf Anordnung des Kultusministeriums besteht im Zeitraum vom 20.12. – 22.12. als „besondere Ausnahmeregelung“ die Möglichkeit, dass sich Schülerinnen und Schüler zur Vermeidung einer Infektion kurz vor den Feiertagen in eine selbstgewählte Quarantäne begeben. Dazu müssen die Eltern sie vom Unterricht beurlauben lassen. Der Antrag auf Beurlaubung für diese 3 Tage muss schriftlich bis zum Freitag, 17.12., erfolgen. Der Beurlaubungsantrag ist bei der Klassenlehrkraft abzugeben. Die beurlaubten Schülerinnen und Schüler erhalten dann Aufgaben, die zu Hause zu bearbeiten sind.