Auerberg-Werkrealschule: Zehnt- und Neuntklässler legten Prüfung erfolgreich ab

Mittlere Reife und Hauptschulabschluss in der Tasche

Abschluss 2021

Nach anstrengenden Wochen der Prüfungsvorbereitung und dem Stress der Prü­­­­fungs­­tage durften sich 18 Zehntklässler und 32 Neuntklässler der Auerberg-Werkrealschule über den erfolgreichen Abschluss ihrer Prüfungen freuen.

Der Prüfungsvorsitzende, Rektor Wolfgang Kögel gratulierte allen Absolventen zur bestandenen Prüfung, die die Tür zu weiteren schulischen Laufbahnen oder attraktiven Ausbildungsberufen öffnet. Er bedankte sich bei den drei Klassenlehrern, Alexander Ockenfels, Jan Steinbach und Matthias Müller und allen Leh­rerinnen und Lehrern, die in der Abschlussklasse unterrichteten, für ihre er­folg­reiche Arbeit.

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Maskenpflicht

Ab Montag, 21.6., entfällt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Freien und in den Unterrichtsräumen. Außerhalb der Unterrichtsräume bleibt die Maskenpflicht im Schulgebäude (z.B. Gänge, Toiletten, Aufenthaltsbereiche) jedoch bestehen.

Die Testpflicht, die bestehenden Hygienevorgaben und die Vorgaben zum Lüften der Unterrichtsräume bestehen weiterhin.
Diese Neuregelung gilt, solange die Inzidenz im Neckar-Odenwald-Kreis unter 35 liegt und es keinen Coronafall in der Schule gibt.

Organisation des Schulbetriebs ab Montag, 07.06.

Aufgrund der günstigen Infektionsentwicklung in den Pfingstferien findet nach den Pfingstferien wieder der schulische Regelbetrieb allerdings noch unter Pandemiebedingungen statt. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler wieder nach ihrem ursprünglichen Stundenplan, den sie am 1. Schultag erhalten haben, unterrichtet werden. Allerdings bleibt die Maskenpflicht und auch die Pflicht zur wöchentlich zweimaligen Durchführung eines Selbsttests in der Schule bestehen. Auch die Nachmittagsbetreuung findet für die angemeldeten Schülerinnen und Schüler in der gewohnten Zeit von 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr statt.

Testpflicht

Ein negativer Corona-Test ist weiterhin Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht in der Schule.
Es gibt zwei Möglichkeiten, ein solches negatives Testergebnis zu erhalten:
Durch die Teilnahme am Selbsttest in der Schule. Zur Teilnahme an diesem Selbsttest müssen die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis erklären.
Durch die Vorlage einer Bescheinigung eines anderen Anbieters (Arzt, Testzentrum, Apotheke) über ein negatives Testergebnis eines Schnelltests (max. 48 Stunden alt zum Zeitpunkt des Tests in der Schule)
Testungen im häuslichen Bereich reichen in weiterführenden Schulen Baden-Württembergs weiterhin nicht aus.

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