Testpflicht

Ein negativer Corona-Test ist weiterhin Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht in der Schule.
Es gibt zwei Möglichkeiten, ein solches negatives Testergebnis zu erhalten:
Durch die Teilnahme am Selbsttest in der Schule. Zur Teilnahme an diesem Selbsttest müssen die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis erklären.
Durch die Vorlage einer Bescheinigung eines anderen Anbieters (Arzt, Testzentrum, Apotheke) über ein negatives Testergebnis eines Schnelltests (max. 48 Stunden alt zum Zeitpunkt des Tests in der Schule)
Testungen im häuslichen Bereich reichen in weiterführenden Schulen Baden-Württembergs weiterhin nicht aus.

Auerberg-Werkrealschule: Ernennungsurkunde überreicht - Elvira Monsch ist neue Konrektorin

Konrektorin Elvira Monsch mit Rektor Wolfgang Kögel

Große Freude an der Auerberg-Werkrealschule in Walldürn: endlich ist wieder eine Konrektorin da! Dass es auch in schwierigen Zeiten gute Nachrichten gibt, das erfuhr die Schulgemeinschaft der Auerberg-Werkrealschule in dieser Woche: Lehrerin Elvira Monsch wurde von Schulrätin Katja Meiser durch Übergabe der Ernennungsurkunde in ihr neues Amt eingeführt. 

Elvira Monsch ist seit 2011 Lehrerin an der Auerberg-Werkrealschule und wird schon seit langem von der ganzen Schulgemeinschaft als engagierte Lehrerin geschätzt, die mit Geschick und großem Einsatz die Schule mitgestaltet. Sowohl im Bereich der allgemeinen Schulentwicklung als auch insbesondere im Bereich der beruflichen Orientierung der Schülerinnen und Schüler setzt sie nachhaltige Akzente. So ist sie verantwortlich für den Kontakt zwischen der Schule und Betrieben, koordiniert die unterschiedlichen Bildungspartnerschaften der Schule und gestaltet erfolgreich verschiedene Angebote im Bereich der beruflichen Bildung, einem wichtigen Profilbereich der Werkrealschule.

Elvira Monsch wurde in Kasachstan geboren und schloss zunächst in Karaganda ein Lehramtsstudium im Fach Mathematik ab. Nach der Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland absolvierte sie eine Umschulung zur Industriekauffrau bei der Fa. Reum in Hardheim. Parallel dazu unterstützte sie beim Kolpingbildungswerk in Abend- und Wochenendkursen Auszubildende in ihrer theoretischen Ausbildung. Anschließend arbeitete sie als sozialpädagogische Fachkraft in der Schule am Limes in Osterburken und in der Astrid-Lindgren-Förderschule in Bofsheim. Parallel dazu nahm sie nochmals ein Lehramtsstudium in Ludwigsburg mit den Fächern Mathematik, Gemeinschaftskunde und Wirtschaftslehre auf. Nach dem zweiten Staatsexamen wurde sie im Schuldienst zunächst für 3 Jahre in der Auguste-Pattberg-Schule in Neckarelz eingesetzt, bevor sie auf eigenen Wunsch an die Auerberg-Werkrealschule versetzt wurde. Sie lebt mit ihrer Familie in Buchen.
Das Kollegium der Auerberg-Werkrealschule hat seine Anerkennung und seine Freude über die Ernennung mit einem großen Blumenstrauß zum Ausdruck gebracht. Eine gebührende Feier wird zu gegebener Zeit nachgeholt werden.

Lernzeit am Nachmittag

Die Lernzeit am Nachmittag zwischen 13.00 Uhr und 14.30 Uhr findet für die angemeldeten Schülerinnen und Schüler, die am Morgen in der Schule unterrichtet wurden, statt.

Corona-Tests als Zugangsvoraussetzung zum Unterricht in der Schule

Ein negativer Corona-Test ist Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht in der Schule.

Es gibt zwei Möglichkeiten, ein solches negatives Testergebnis zu erhalten:
Durch die Teilnahme am Selbsttest in der Schule
Durch die Vorlage einer Bescheinigung eines anderen Anbieters (Arzt, Testzentrum, Apotheke) über ein negatives Testergebnis eines Schnelltests (max. 48 Stunden alt zum Zeitpunkt des Tests in der Schule)

Testungen im häuslichen Bereich reichen in weiterführenden Schulen Baden-Württembergs nicht aus.

Eltern, die die beiden oben genannten Varianten ausschließen und deshalb z.B. keine Einwilligung zur Durchführung eines schulischen Selbsttests erteilen, dürfen ihr Kind nicht zum Unterricht in die Schule schicken. Die Schülerinnen und Schüler, die nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen können, weil kein negatives Testergebnis vorliegt, werden versorgt wie Kinder, die aufgrund von Krankheit nicht am Unterricht teilnehmen können. Das heißt, sie informieren sich mithilfe von Mitschülerinnen und Mitschülern oder über die Nachfrage bei Lehrkräften mittels der Threema-App über die Inhalte des Unterrichts in der Schule. Die Lehrkräfte unterstützen dies, so gut es geht. Allerdings muss allen Beteiligten klar sein, dass die Lehrkräfte bereits zwei Gruppen parallel betreuen, nämlich die Schülerinnen und Schüler im schulischen Unterricht und die zweite Hälfte der Klasse, die zu Hause lernt. Außerdem erhalten diese Schülerinnen und Schüler wöchentlich die gleichen Lernpakete wie die Schülerinnen und Schüler, die für eine Woche zu Hause lernen. Diese Lernpakete können jeweils ab Montag im Sekretariat der Schule abgeholt und jeweils am darauffolgenden Montag wieder abgeben werden. Diese Lernpaketregelung gilt nicht für Schülerinnen und Schüler der Klasse 6, die durchgängig in der Schule unterrichtet wird. Hier sind individuelle Absprachen mit den Lehrkräften über die Weitergabe von Materialien nötig.

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