Auerberg-Werkrealschule besucht Freilandmuseum

Wie war das früher ohne Handy, aber mit Feuer im Haus? Wie fühlte sich Kleidung im Mittelalter an? Wie war das damals mit dem Essen? Diese und noch viele Fragen mehr hatten die Schülerinnen und Schüler der Klasse 7 der Auerberg-Werkrealschule, als sie mit Ihrer Klassenlehrerin Tina Eck und Herrn Knörzer ins Freilandmuseum nach Gottersdorf aufbrachen. „Endlich wieder mal ein Ausflug!“ so die Meinung vieler Kinder. „Anschaulichkeit und Erlebbarkeit ist mir wichtig und außerdem haben wir das große Glück eines der sieben Freilichtmuseen in Baden-Württemberg vor der Schultür zu haben“, so fasst die Klassenlehrerin ihre Beweggründe für den Besuch zusammen.

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Lernbrücken

Die für das Lern- und Förderprogramm „Lernbrücken“ angemeldeten Schülerinnen und Schüler treffen sich am Montag, 30.08., um 8.15 Uhr im Erdgeschoss der Schule. Der Unterricht findet täglich von Montag, 30.08., bis Freitag, 10.09., von 8.15 Uhr – 11.15 Uhr in Räumen der Auerberg-Werkrealschule statt.

Schulbeginn

Das Schuljahr 2022/2023 beginnt für die Klassen 6 – 10 am Montag, 12.09., um 7.45 Uhr. An diesem 1. Schultag findet Unterricht von 7.45 Uhr bis 12.55 Uhr statt.

Für die Klasse 5 beginnt das Schuljahr am Dienstag, 13.09., um 8.00 Uhr mit einer kleinen Begrüßungsfeier im 2. Obergeschoss der Schule, und endet um 12.05 Uhr.

Urlaub im Ausland – was ist bei der Rückkehr hinsichtlich des Schulbesuchs zu beachten?

Wer sich in den Sommerferien im Ausland aufgehalten hat, muss bei der Einreise nach Deutschland klären, ob aufgrund des Aufenthalts in einem Corona-Risikogebiet bzw. Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eine Absonderungspflicht (Quarantäne-pflicht) besteht. 

Das ist auch für den Schulbesuch wichtig, weil am Förderangebot "Lernbrücken" in den beiden letzten Wochen der Sommerferien, am Präsenzunterricht ab dem 1. Schultag und an Betreuungsangeboten nur teilnehmen darf, wer keiner Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegt (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 CoronaVO Schule).

Die derzeit geltenden Quarantänebestimmungen für Reisende finden Sie in der Einreiseverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (CoronaEinreiseV) vom 12. Mai 2021.
Nähere Informationen hierzu sowie die aktuelle Liste der Risikogebiete können auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/risikogebiete abgerufen werden.
Weitere Informationen zu den aktuellen Einreiseregeln finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html.
Bitte beachten Sie, dass sich sowohl die Rechtslage als auch die Einstufung der Risikogebiete kurzfristig ändern kann. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich vor der Rückreise nochmals über die geltenden Bestimmungen zu informieren.

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