Schulordnung
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Lehren und Lernen
- Jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen und die Pflicht, seine Mitschüler beim Lernen nicht zu stören.
- Jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu lehren und die Pflicht, seinen Schülerinnen und Schülern ein ungestörtes Lernen zu ermöglichen
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Lebensraum Schule
- Wir wollen in einer sauberen, ordentlichen und ruhigen Schule lernen, lehren und leben.
- Wir wollen in einer sauberen, ordentlichen und ruhigen Schule lernen, lehren und leben.
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Schulgemeinschaft
- Wir gehen höflich und gewaltfrei miteinander um.
- Wir gehen höflich und gewaltfrei miteinander um.
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Einzelregelungen
- Auf dem gesamten Schulgelände ist die Handy-Nutzung verboten.
- In Freistunden und in der Mittagspause halten wir uns im Erdgeschoss auf.
Weitere Regeln, die diese Schulordnung ergänzen, können in der Schulkonferenz beschlossen werden.
Portrait
Gegründet im Jahre 1972 war die Auerberg-Schule bis 1996 eine reine Hauptschule. Zum Schuljahr 1996/1997 wurde an der Auerberg-Schule ein Werkrealschulzug mit Zusatzunterricht ab Klasse 8 und freiwilligem 10. Schuljahr eingerichtet. Seit dem Schuljahr 2010/2011 wird die Auerberg-Schule als Werkrealschule geführt. In 10 Klassen besuchen ca. 190 Schülerinnen und Schüler die Auerberg-Schule.