Die Hauptschulabschlussprüfung kann nach Klasse 9 und nach Klasse 10 abgelegt werden.
1. Aus welchen Teilen besteht die Hauptschulabschlussprüfung?
- Schriftliche Prüfung
- Sprachprüfung
- Projektarbeit
- Freiwillige mündliche Prüfung in Deutsch und / oder Mathematik
Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch (180 Minuten), Mathematik (135 Minuten) und Englisch (120 Minuten).
Die Sprachprüfung besteht aus einer 15minütigen mündlichen Prüfung im Fach Englisch.
Die Projektarbeit wird als Gruppenprüfung durchgeführt, wobei jeder Schüler eine individuelle Note erhält.
Auf Antrag des Schülers kann in Deutsch und / oder Mathematik eine zusätzliche mündliche Prüfung stattfinden. Dauer: 15 Minuten
2. Wie errechnen sich die Noten im Hauptschulabschlusszeugnis?
Die Gesamtleistung in den Prüfungsfächern errechnet sich jeweils aus dem Durchschnitt der Jahres- und der Prüfungsleistungen.
Bei der Ermittlung der Prüfungsleistung in den Fächern Deutsch und Mathematik zählt die Note in der schriftlichen Prüfung dreifach, die Note in der (freiwilligen) mündlichen Prüfung einfach.
Bei der Ermittlung der Prüfungsleistung im Fach Englisch zählt die Note der schriftlichen Prüfung dreifach, die Note in der Sprachprüfung zweifach.
Die in der Projektarbeit erreichte Leistung geht als eigene Note in das Abschlusszeugnis ein.
In den Fächern, in denen nicht geprüft wird, gelten die Jahresleistungen als Gesamtleistungen.
3. Wann ist die Hauptschulabschlussprüfung bestanden?
Die Hauptschulabschlussprüfung ist bestanden, wenn
- der Durchschnitt aller Fächer 4,4 oder besser ist und
- die Gesamtleistungen (Jahresleistung + Prüfungsleistung) in nicht mehr als einem der schriftlich geprüften Fächer sowie der Projektprüfung geringer als mit der Note „ausreichend“ (Note 4) bewertet sind. Die Möglichkeit des Notenausgleichs besteht!
- die Gesamtleistungen in nicht mehr als drei Fächern schlechter als „ausreichend“ (Note 4) bewertet sind.
4. Was geschieht, wenn die Hauptschulabschlussprüfung nicht bestanden wird?
Wird die Prüfung in Klasse 9 nicht bestanden, kann sie nach Besuch der Klasse 10 einmal wiederholt werden.
Wird die Prüfung in Klasse 10 nicht bestanden, kann sie nach erneutem Besuch der Klasse 10 einmal wiederholt werden, sofern an ihr nicht bereits in Klasse 9 erfolglos teilgenommen wurde.