Zeitplan 2024 / 2025

 

1. Aus welchen Teilen besteht die Werkrealschulabschlussprüfung?

  • Schriftliche Prüfung
  • Sprachprüfung
  • Praktische Prüfung
  • Mündliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch (240 Minuten), Mathematik (210 Minuten), Englisch (150 Minuten) und Technik oder AES (90 Minuten).

Die Sprachprüfung besteht aus einer 15minütigen mündlichen Prüfung im Fach Englisch.

Die praktische Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Technik oder AES

Auf Antrag des Schülers kann in Deutsch und / oder Mathematik eine zusätzliche mündliche Prüfung stattfinden. Dauer: 15 Minuten

 

2. Wie errechnen sich die Noten im Werkrealschule-Abschlusszeugnis?

Die Gesamtleistung in den Prüfungsfächern errechnet sich jeweils aus dem Durchschnitt der Jahres- und der Prüfungsleistungen, wobei für die Ermittlung der Prüfungsleistung in den Fächern Deutsch und Mathematik die Leistungen der schriftlichen und der (freiwilligen) mündlichen Prüfung im Verhältnis 3:1 gewichtet werden.

Im Fach Englisch zählen die Note der schriftlichen Prüfung und die Note der Sprachprüfung im Verhältnis 3:2.

In dem Fach Technik oder AES zählen die Note der schriftlichen Prüfung und die Note der praktischen Prüfung ebenfalls im Verhältnis 3:2

In den Fächern, in denen nicht geprüft wird, gelten die Jahresleistungen als Gesamtleistungen.

 

3. Wann ist die Werkrealschulabschlussprüfung bestanden?

Die Werkrealschulabschlussprüfung ist bestanden, wenn

  • der Durchschnitt aller Fächer 4,0 oder besser ist,
  • der Durchschnitt aus den Noten in den Fächern der schriftlichen Prüfung 4,0 oder besser ist,
  • wenn die Gesamtleistungen (Jahresleistung + Prüfungsleistung) in keinem schriftlich geprüften Fach mit „ungenügend“ (Note 6) bewertet sind und
  • die Gesamtleistungen in nicht mehr als einem Fach schlechter als „ausreichend“ (Note 4) bewertet sind. Die Möglichkeit des Notenausgleichs besteht!

     

 4. Was geschieht, wenn die Prüfung nicht bestanden wird?

Wird die Prüfung nicht bestanden, kann sie nach erneutem Besuch der Klasse 10 einmal wiederholt werden.

Schüler, die die Werkrealschulabschlussprüfung nicht bestanden haben, erhalten auf Wunsch ein Abschlusszeugnis mit den in Klasse 9 erzielten Jahresleistungen, mit dem bescheinigt wird, dass die Hauptschule nach Klasse 9 erfolgreich abgeschlossen und damit ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Bildungsabschluss erreicht wurde.