Beurlaubung

Regelungen zur Beurlaubung:

Schüler/innen: Beurlaubung bis zu zwei Tage in Zuständigkeit des Klassenlehrers / der Klassenlehrerin; über 2 Tage in Zuständigkeit der Schulleitung; Beurlaubung vor und nach Ferienabschnitten in Zuständigkeit der Schulaufsicht (Bescheinigungen notwendig!)


Lehrkräfte: Arbeitszeitausgleich in Absprache mit der Schulleitung