Schülerausweis als Testnachweis

In den Weihnachtsferien zählt der Schülerausweis nicht mehr als Testnachweis für den Besuch von Einrichtungen usw. Die Schülerinnen und Schüler benötigen in der Ferienzeit für diesen Fall einen aktuellen Testnachweis (oder Impf- bzw. Genesenennachweis).

Unterricht in der letzten Schulwoche vor den Weihnachtsferien (20.12. – 22.12.)

In der letzten Schulwoche vor den Weihnachtsferien findet regulärer Unterricht statt. Am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien, also am Mittwoch, dem 22.12., endet der Unterricht bereits um 11.15 Uhr. Die Busse für die Fahrschülerinnen und Fahrschüler stehen dann bereit.
Auf Anordnung des Kultusministeriums besteht im Zeitraum vom 20.12. – 22.12. als „besondere Ausnahmeregelung“ die Möglichkeit, dass sich Schülerinnen und Schüler zur Vermeidung einer Infektion kurz vor den Feiertagen in eine selbstgewählte Quarantäne begeben. Dazu müssen die Eltern sie vom Unterricht beurlauben lassen. Der Antrag auf Beurlaubung für diese 3 Tage muss schriftlich bis zum Freitag, 17.12., erfolgen. Der Beurlaubungsantrag ist bei der Klassenlehrkraft abzugeben. Die beurlaubten Schülerinnen und Schüler erhalten dann Aufgaben, die zu Hause zu bearbeiten sind.

Gewinn des Sportabzeichen-Schulwettbewerbs

Sportabzeichenwettbewerb

 

Zehn Schulen aus dem Sportkreis Buchen haben im Jahr 2020 in den Disziplinen Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination ihren Schülerinnen und Schülern das Erreichen des Sportabzeichens ermöglicht. Da an unserer Schule mehr als die Hälfte der Schülerschaft dieses Leistungsabzeichen erreichte, belegten wir mit großem Abstand den 1. Platz unter allen teilnehmenden Schulen. Das Erreichen dieses 1. Platz wurde mit 150 € belohnt, die nun der Sportfachschaft zusätzlich zur Anschaffung z.B. von Sportgeräten zur Verfügung stehen. Herzlichen Glückwunsch!

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