Maskenpflicht

Ab Montag, 21.6., entfällt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Freien und in den Unterrichtsräumen. Außerhalb der Unterrichtsräume bleibt die Maskenpflicht im Schulgebäude (z.B. Gänge, Toiletten, Aufenthaltsbereiche) jedoch bestehen.

Die Testpflicht, die bestehenden Hygienevorgaben und die Vorgaben zum Lüften der Unterrichtsräume bestehen weiterhin.
Diese Neuregelung gilt, solange die Inzidenz im Neckar-Odenwald-Kreis unter 35 liegt und es keinen Coronafall in der Schule gibt.

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