Testpflicht

Ein negativer Corona-Test ist weiterhin Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht in der Schule.
Es gibt zwei Möglichkeiten, ein solches negatives Testergebnis zu erhalten:
Durch die Teilnahme am Selbsttest in der Schule. Zur Teilnahme an diesem Selbsttest müssen die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis erklären.
Durch die Vorlage einer Bescheinigung eines anderen Anbieters (Arzt, Testzentrum, Apotheke) über ein negatives Testergebnis eines Schnelltests (max. 48 Stunden alt zum Zeitpunkt des Tests in der Schule)
Testungen im häuslichen Bereich reichen in weiterführenden Schulen Baden-Württembergs weiterhin nicht aus.